Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland um und strebt erstmals einen einheitlichen EU-weiten Schutz für Hinweisgeber an. Es regelt den Schutz von Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnisse über Verstöße erlangt haben und diese an interne Meldestellen weitergeben (Hinweisgebende).


Das Gesetz verbietet jegliche Form von Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern. Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, derartige Benachteiligungen zu verhindern und den Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Es soll Whistleblower vor möglichen Maßnahmen im Bereich des Arbeits- und Dienstrechts schützen, wie etwa unbegründeten Versetzungen, Kündigungen oder der Verweigerung von Beförderungen.

Es wird sichergestellt, dass die Meldestelle:

  • die Vertraulichkeit des Hinweisgebenden bewahrt
  • und nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen Personen Zugriff auf eingehende Meldungen haben.

Bitte wenden sich über folgende E-Mail-Adresse an die interne Meldestelle der Digades GmbH:

Über oben genannte E-Mail-Adresse eingehende Nachrichten und Daten werden vertraulich behandelt. Eventuell angegebene Kontaktdaten werden außschließlich zur Bearbeitung Ihres Hinweises und zur Rückmeldung an Sie verwendet.

Wenn Sie anonym bleiben möchten, geben Sie bitte keine persönlichen Daten an, wie z. B. Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zu beteiligten Personen. Geben Sie daher auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen (wie z. B. eindeutig personenbezogene E-Mail-Adresse). Achten Sie weiterhin auf eine sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol in der Adresszeile Ihres Browsers. Nutzen Sie zudem nach Möglichkeit keine technischen Geräte, die von Ihrem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.